AGB

 

DEKOZELL - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 - Allgemeines, Geltungsbereich

 

I. Allen Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma DEKOZELL, Inhaber Vivian Neubauer +

Thomas Neubauer GbR, liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende

oder in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthaltene Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es

sei denn, die Firma DEKOZELL hätte schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Gegenbestätigungen des

Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Für die von uns erbrachten Vermietungsleistungen gelten die in §3 geregelten Mietvertragsbedingungen.

 

§ 2 - Anwendungstechnische Hinweise, Gewährleistung

 

I. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Materialversuche entspricht dem heutigen

Stand unserer Kenntnisse und soll über unsere Produkte und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Sie

befreit den Anwender bzw. Verarbeiter jedoch nicht von der eigenen fachgerechten Prüfung der vor Ort

anzutreffenden Untergründe auf ihre Tragfähigkeit (z.B. Gitterschnitt) und Anwendbarkeit des Produktes.

Insbesondere ist auf eine fachgerechte und letztlich nur vor Ort entscheidbare Untergrundbeschichtung zu

achten, die ein Durchschlagen von Untergrundausblühungen während der Trocknungszeit und danach verhindert

und einen ausreichenden Haftgrund für das aufzubringende DEKOZELL Material bietet.

II. Der von uns vorgeschlagene Beschichtungsaufbau für die Untergrundvorbehandlung entspricht unseren

langjährigen Erfahrungen und hat sich vielfach bewährt. Unsere Hinweise und Empfehlungen entbinden Kunden

und Verarbeiter trotzdem in keinem Fall von der Verpflichtung, sich von der Eignung unserer Erzeugnisse und

unserer Hinweise zur Untergrundvorbehandlung für den jeweiligen Verwendungszweck mit der gebotenen

Sorgfalt selbst zu überzeugen.

III. Sollte es dennoch zu einem begründeten Schadensersatz-Anspruch kommen, so ist dieser für alle Schäden,

die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den Wert der von uns gelieferten und auch

tatsächlich verarbeiteten Ware beschränkt. Im übrigen ist unsere Haftung in jeder Hinsicht, sei es auf

vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, sei es wegen der Verletzung von Pflichten aller Art ausgeschlossen, es

sei denn, dass uns bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit Verschulden, in allen übrigen Fällen

grobes Verschulden oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

IV. Bei Lieferung von Fremdfabrikaten ist unsere Haftung auf die Verschaffung der unsererseits gegen den

Unterlieferanten bestehenden Ansprüche beschränkt.

 

§ 3 - Mietvertragsbedingungen

 

I. Der Verleih von Werkzeugen oder Geräten erfolgt gegen Gebühr. Hierzu wird im Voraus die Anzahl der

Miettage kulant geschätzt. Nach Rücksendung und tatsächlichem Zugang der Leihgüter an DEKOZELL erfolgt

dann ggf. eine Nachberechnung der Miettage. Maßgeblich für die Nachberechnung ist dabei der Tag des

tatsächlichen Zugangs der Leihgüter bei DEKOZELL. Mietgebühren und Nachberechnungen fallen unabhängig

davon an, ob die Leihsache auch tatsächlich zum Einsatz kam.

II. Die Leihartikel dürfen ausschließlich zur Verarbeitung von DEKOZELL-Innenspritzputz verwendet werden,

unter sorgfältiger Beachtung unserer Verarbeitungs- und Bedienungsanleitungen. Eine Benutzung der Artikel z.B.

für das Auftragen von Grundierungen oder anderen Baustoffen, führt zur Beschädigung und ist daher untersagt.

Zuwiderhandlungen führen zu Schadensersatzforderungen.

III. Die Mietgegenstände sind in sauberem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei der Rückgabe werden

die aufgeführten Mietgegenstände geprüft. Notwendige Reinigungen und Reparaturen werden nach Aufwand in

Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Mietgegenstände werden berechnet.

IV. Für etwaige Verluste oder Beschädigungen der Leihartikel auf dem Rücktransportweg, haftet grundsätzlich

der Versender. Dieses gilt auch für den Fall, dass für die Rücksendung der Leihartikel Paketdienst-Verträge der

Firma DEKOZELL benutzt werden. Der Versender hat daher in seinem eigenen Interesse dafür Sorge zu tragen,

Einlieferungen an Paketdienste sorgfältig quittieren zu lassen und diese Quittungen aufzubewahren. Nur so kann,

z.B. im Falle eines Paketverlusts, der Paketdienst für Schadensersatz haftbar gemacht werden.

 

§4 - Angebote, Bestätigungen, Warenrückgaben

 

I. Aufträge, Bestellungen und Kaufabschlüsse sind erst dann für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich

bestätigt worden sind oder durch Lieferungen erfüllt werden.

II. Warenretouren werden nur nach vorheriger Absprache seitens DEKOZELL anerkannt. Im Falle von

Warenretouren werden die anteilige Hin- und Rückfracht, Verpackungsaufwände und eine Bearbeitungsgebühr in

Höhe von mindestens 15 % des Netto-Warenwertes von der Gutschrift in Abzug gebracht. Dem Käufer bleibt

natürlich der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ware, die sich während Wintermonaten in der

Hand des Käufers befand, ist generell wegen der Frostempfindlichkeit vom Umtausch ausgeschlossen.

 

§5 - Preise, Zahlungsbedingungen

 

I. Die gelieferten Mengen sind für die Berechnung maßgebend. Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge

sowie Verringerung der vereinbarten Abrufe können infolge zusätzlicher Kosten eine Erhöhung der festgelegten

Preise bedingen, speziell bei eventuell ausgehandelten Sonderkonditionen.

II. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig, unbeschadet eventuell entstehender

Gewährleistungsrechte. Ein Vermerk auf der Rechnung „zahlbar bis” (Datumsangabe) lässt die sofortige

Fälligkeit unberührt und bestimmt nur einen Zeitraum, bis zu dessen Ablauf ohne Konditionsänderung bezahlt

werden kann.

III. Als Zahlungsmethode gilt die Giro-Überweisung als vereinbart. Bargeld, Wechsel oder Schecks nehmen wir

nur nach ausdrücklicher Vereinbarungen zahlungshalber herein. Diskont und sonstige Spesen oder Gebühren

gehen zu Lasten des Kunden.

 

§6 - Sicherheiten

 

I. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

 

II. Lagerung

 

Der Käufer ist bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises zur sicheren, trockenen und frostfreien Lagerung der Ware

verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns entsprechenden Schadensersatz-Anspruch vor.

 

III. Informationspflichten

 

Der Käufer ist verpflichtet, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unseres Eigentumsrechtes zur

Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Käufer auf Verlangen Namen und Anschriften sowie Lieferorte der

Empfänger der seinerseits gelieferten Waren mitzuteilen.

 

§7 - Versand, Lieferfrist, Gefahrenübergang

 

I. Sofern nicht anders im Angebot ausgewiesen, liefern wir im Innland die Ware versandkostenfrei. Die Angaben

über die Lieferfrist sind unverbindlich und gelten nur als annähernde Zeitangaben. Bei Lieferverzug kann uns der

Kunde nur in Anspruch nehmen, wenn uns ein grobes Verschulden oder Vorsatz nachgewiesen wird. Mehrkosten

durch vom Käufer gewünschte Eil- oder Expresslieferungen gehen zu Lasten des Käufers.

II. Grundsätzlich besteht für Transport- und Frostschäden uns gegenüber kein Ersatzanspruch, der über die

Zusagen des beauftragten Paketdienstleisters oder Spediteurs hinaus geht.

 

§8 - Datenspeicherung

 

I. Wir arbeiten mit elektronischer Datenverarbeitung. Alle Daten, die im Zusammenhang mit der

Geschäftsbeziehung vom Kunden an uns gegeben werden oder bei uns über oder im Zusammenhang mit dem

Kunden anfallen, werden im Rahmen unserer geschäftlichen Zwecke gespeichert und insbesondere zur Pflege der

Kundenbeziehung verwertet.

II. Wir verpflichten uns, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und diese vor allem nicht an Dritte weiter zu

reichen.

 

§9 - Gerichtsstand

 

I. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen,

gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Wismar bzw. das Landesgericht Schwerin als vereinbart, abhängig vom

jeweiligen Streitwert. DEKOZELL ist auch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand

zu verklagen.

II. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

 

Firma DEKOZELL, Gesellschafter Vivian Neubauer + Thomas Neubauer GbR

Stand 01/20103